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Produkte und Fragen zum Begriff Veräußerung:


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    Preis: 189.00 € | Versand*: 0.00 €
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    Preis: 98.00 € | Versand*: 0.00 €
  • Microsoft Office 2013 Professional, OEM PKC
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    Enthaltene Programme Word 2013 - Setzen Sie Ihre Ideen mit professionell gestalteten Dokumenten um. Excel 2013 - Erstellen Sie Tabellen, Formeln und erhalten Sie dank leistungsstarken Analysenwerkzeugen wertvolle Erkenntnisse. PowerPoint 2013 - Verwandeln Sie Ihre Ideen in wirkungsvolle Präsentationen. OneNote 2013 - Sammeln Sie Ihre Informationen an einem einfach auffindbaren Ort. Outlook 2013 - Bleiben Sie mit unseren aktuellsten E-Mail- und Kalendertools mit der Welt verbunden. Publisher 2013 - Erstellen Sie Publikationen und Marketingmaterialien in professioneller Qualität. Access 2013 - Verfolgen Sie wichtige Informationen und erstellen Sie Berichte mit einfach verwendbaren Datenbanktools. Das neue Office wurde von Grund neu konzipiert. Die Oberfläche präsentiert sich klarer, übersichtlicher und angenehm für das Auge. Wer mit den älteren Versionen gearbeitet hat, wird es zu Beginn etwas ungewöhnlich finden, sich aber sehr schnell zurechtfinden. Der neue Look ist für verschiedenste Hardwareprodukte optimiert worden, von kompakten, touchfähigen Tablets und Ultrabooks bis hin zu leistungsstarken All-in-One-Systemen mit großen HD-Bildschirmen. Alle Office-Anwendungen zeichnen sich durch ein minimalistisches Design und intuitive Touch- und Schreibwerkzeuge aus. In Kombination mit einem kostenlosen Microsoft-Konto bietet Office 2013 zahlreiche Vorteile einer mit der Cloud verbundenen Anwendung, beispielsweise um Dokumente online zu speichern und auszutauschen. Rechtliche Informationen: In dem Urteil vom 17. 7. 2013 ? I ZR 129/08 ? UsedSoft II wurden vom Bundesgerichtshof (BGH) ausdrücklich die Voraussetzungen formuliert, die erfüllt sein müssen, wenn der Erwerber einer erschöpften Kopie unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Nutzungsrecht nach §69b UrhG erlangen soll. Diese Voraussetzungen sind: Die Software muss ursprünglich mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht worden sein (entweder auf einem körperlichen Datenträger oder per Download) : Die Lizenz für die Software muss als Gegenleistung für die Zahlung eines Entgeltes erteilt worden sein, dass es dem Rechteinhaber ermöglichen soll, eine Vergütung zu erzielen, die dem wirtschaftlichem Wert der Kopie der Software entspricht. (Ausreichend ist. dass der Rechteinhaber die Möglichkeit hatte, eine solche angemessene Lizenzgebühr zu erzielen). Der Rechteinhaber hat dem Ersterwerber das Recht eingeräumt, die Software dauerhaft (unbefristet) zu nutzen: Nicht ausreichend ist eine Vermietung oder eine zeitliche Befristung des Nutzungsrechts. Verbesserungen und Aktualisierungen, die das vom Nacherwerber heruntergeladene Computerprogramm gegenüber dem vom Ersterwerber heruntergeladenen Computerprogramm aufweist, müssen von einem zwischen dem Urheber/Rechteinhaber und dem Ersterwerber abgeschlossenen Wartungsvertrag gedeckt sein: Der ursprüngliche Lizenznehmer/Ersterwerber muss seine Kopien unbrauchbar gemacht haben. Nur wenn diese Voraussetzungen, die in Form einer Dokumentation zu erbringen sind, erfüllt sind, darf der Nacherwerber ? also hier Sie - die Software nutzen, jedoch nur im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung, die sich aus dem ursprünglichen Lizenzvertrag ergibt. Die von uns hier angebotene Software erfüllt sämtliche Voraussetzungen dieser Rechtsprechung. Die Software wurde mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht. Die vertragsgegenständliche Software wurde vollständig bezahlt und zeitlich unbefristet erworben. Der ursprüngliche Lizenzvertrag zwischen dem Rechteinhaber und dem Ersterwerber enthält die Möglichkeit, Updates zu erhalten und/oder herunterzuladen. Es sind keine Nebenabreden getroffen worden, die die bestimmungsgemäße Nutzung dieser Software beeinflusst. Es bestehen weder Rechte Dritter an der Software, noch wurden die betreffenden Lizenzen auf eine andere Person oder Einrichtung übertragen. Die vertragsgegenständliche Software wurde unbrauchbar gemacht und es sind keine Kopien dieser Software mehr vorhanden.

    Preis: 189.00 € | Versand*: 0.00 €
  • Microsoft Office 2010 Home and Business Vollversion inkl. DVD mit Zweitnutzungsrecht
    Microsoft Office 2010 Home and Business Vollversion inkl. DVD mit Zweitnutzungsrecht

    Enthaltene Programme Word 2010 - Setzen Sie Ihre Ideen mit professionell gestalteten Dokumenten um. Excel 2010 - Erstellen Sie Tabellen, Formeln und erhalten Sie dank leistungsstarken Analysenwerkzeugen wertvolle Erkenntnisse. PowerPoint 2010 - Verwandeln Sie Ihre Ideen in wirkungsvolle Präsentationen. OneNote 2010 - Sammeln Sie Ihre Informationen an einem einfach auffindbaren Ort. Outlook 2010 - Bleiben Sie mit unseren aktuellsten E-Mail- und Kalendertools mit der Welt verbunden. Microsoft Office 2010 bietet Ihnen viele neue Möglichkeiten, im Büro, zuhause oder in der Schule Ihr Bestes zu geben. Beeindrucken und inspirieren Sie Ihr Publikum mit einer visuellen Präsentation Ihrer Ideen. Sie können von überall auf der Welt mit anderen zusammenarbeiten und haben stets Zugriff auf Ihre Dateien. Mit Office 2010 behalten Sie den Überblick, erzielen beachtliche Ergebnisse und halten dabei Ihren Terminplan ein. System-Architektur: 32/64-bit Systemvoraussetzungen: Microsoft Windows XP SP3 oder höher Rechtliche Informationen: In dem Urteil vom 17. 7. 2013 – I ZR 129/08 – UsedSoft II wurden vom Bundesgerichtshof (BGH) ausdrücklich die Voraussetzungen formuliert, die erfüllt sein müssen, wenn der Erwerber einer erschöpften Kopie unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Nutzungsrecht nach §69b UrhG erlangen soll. Diese Voraussetzungen sind: Die Software muss ursprünglich mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht worden sein (entweder auf einem körperlichen Datenträger oder per Download) : Die Lizenz für die Software muss als Gegenleistung für die Zahlung eines Entgeltes erteilt worden sein, dass es dem Rechteinhaber ermöglichen soll, eine Vergütung zu erzielen, die dem wirtschaftlichem Wert der Kopie der Software entspricht. (Ausreichend ist. dass der Rechteinhaber die Möglichkeit hatte, eine solche angemessene Lizenzgebühr zu erzielen). Der Rechteinhaber hat dem Ersterwerber das Recht eingeräumt, die Software dauerhaft (unbefristet) zu nutzen: Nicht ausreichend ist eine Vermietung oder eine zeitliche Befristung des Nutzungsrechts. Verbesserungen und Aktualisierungen, die das vom Nacherwerber heruntergeladene Computerprogramm gegenüber dem vom Ersterwerber heruntergeladenen Computerprogramm aufweist, müssen von einem zwischen dem Urheber/Rechteinhaber und dem Ersterwerber abgeschlossenen Wartungsvertrag gedeckt sein: Der ursprüngliche Lizenznehmer/Ersterwerber muss seine Kopien unbrauchbar gemacht haben. Nur wenn diese Voraussetzungen, die in Form einer Dokumentation zu erbringen sind, erfüllt sind, darf der Nacherwerber – also hier Sie - die Software nutzen, jedoch nur im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung, die sich aus dem ursprünglichen Lizenzvertrag ergibt. Die von uns hier angebotene Software erfüllt sämtliche Voraussetzungen dieser Rechtsprechung. Die Software wurde mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht. Die vertragsgegenständliche Software wurde vollständig bezahlt und zeitlich unbefristet erworben. Der ursprüngliche Lizenzvertrag zwischen dem Rechteinhaber und dem Ersterwerber enthält die Möglichkeit, Updates zu erhalten und/oder herunterzuladen. Es sind keine Nebenabreden getroffen worden, die die bestimmungsgemäße Nutzung dieser Software beeinflusst. Es bestehen weder Rechte Dritter an der Software, noch wurden die betreffenden Lizenzen auf eine andere Person oder Einrichtung übertragen. Die vertragsgegenständliche Software wurde unbrauchbar gemacht und es sind keine Kopien dieser Software mehr vorhanden.

    Preis: 229.00 € | Versand*: 0.00 €
  • Microsoft Office Home and Business 2019 ESD, Download, Win
    Microsoft Office Home and Business 2019 ESD, Download, Win

    Microsoft Office Home & Business 2019 - Word, Excel, PowerPoint, OneNote, Outlook Mit Office Home & Business 2019, können Sie die bewährten Office-Anwendungen Word, Excel, PowerPoint, OneNote und Outlook nutzen. Brandneue Versionen der bewährten Office-Anwendungen von Word, Excel, PowerPoint, OneNote und Outlook Greifen Sie überall ganz bequem auf Ihre Office-Dateien zu, die in Ihrem 5 GB großen Cloudspeicher OneDrive gespeichert sind Beschreibung Office Home & Business 2019 erleichtert das Leben in vielen Bereichen des modernen Arbeits-Alltags. Mit den neuesten Versionen der bewährten Desktop-Anwendungen Word, Excel, PowerPoint, OneNote und Outlook können Sie komplexe Diagramme und Skizzen erstellen oder mathematische Gleichungen lösen. Office Home & Business 2019 erfüllt die modernsten technischen Standards. Wenn Ihre Arbeitsgeräte mit digitalem Stift kompatibel sind, können Sie damit in Office Textabschnitte markieren und kommentieren. Sogar Textmarker und Kugelschreiber sind als digitale Features enthalten. So wird die Arbeit zum wahren Vergnügen. Office Home & Business 2019 ist sowohl für die private als auch für die kommerzielle Nutzung geeignet. Key Features Arbeiten Sie mit den aktuellsten Versionen der bewährten Office-Anwendungen Word, Excel, PowerPoint, Outlook und OneNote Inklusive kommerzielle Nutzung Neue Funktionen Word: Bildunterschriften für Lernwerkzeuge & Audiobeschreibungen, Text-to-Speech-Funktion, verbesserte Bedienungshilfen Excel: Trichterdiagramme & 2D-Karten, Daten-Exports zu PowerBI, PowerPivot- & PowerQuery-Verbesserungen PowerPoint: Erweiterte Zoomfunktionen mit PowerPoint-Morph, Verwalten von Icons, SVG- & 3D-Bildern, Eingabe per Touchscreen-Stift möglich Outlook: Aktualisierte Kontaktkarten, Office-365-Gruppen, @Erwähnungen, Fokussierter Posteingang Die Installation ist ausschließlich unter Windows 10 möglich. Rechtliche Informationen: In dem Urteil vom 17. 7. 2013 ? I ZR 129/08 ? UsedSoft II wurden vom Bundesgerichtshof (BGH) ausdrücklich die Voraussetzungen formuliert, die erfüllt sein müssen, wenn der Erwerber einer erschöpften Kopie unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Nutzungsrecht nach §69b UrhG erlangen soll. Diese Voraussetzungen sind: Die Software muss ursprünglich mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht worden sein (entweder auf einem körperlichen Datenträger oder per Download) : Die Lizenz für die Software muss als Gegenleistung für die Zahlung eines Entgeltes erteilt worden sein, dass es dem Rechteinhaber ermöglichen soll, eine Vergütung zu erzielen, die dem wirtschaftlichem Wert der Kopie der Software entspricht. (Ausreichend ist. dass der Rechteinhaber die Möglichkeit hatte, eine solche angemessene Lizenzgebühr zu erzielen). Der Rechteinhaber hat dem Ersterwerber das Recht eingeräumt, die Software dauerhaft (unbefristet) zu nutzen: Nicht ausreichend ist eine Vermietung oder eine zeitliche Befristung des Nutzungsrechts. Verbesserungen und Aktualisierungen, die das vom Nacherwerber heruntergeladene Computerprogramm gegenüber dem vom Ersterwerber heruntergeladenen Computerprogramm aufweist, müssen von einem zwischen dem Urheber/Rechteinhaber und dem Ersterwerber abgeschlossenen Wartungsvertrag gedeckt sein: Der ursprüngliche Lizenznehmer/Ersterwerber muss seine Kopien unbrauchbar gemacht haben. Nur wenn diese Voraussetzungen, die in Form einer Dokumentation zu erbringen sind, erfüllt sind, darf der Nacherwerber ? also hier Sie - die Software nutzen, jedoch nur im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung, die sich aus dem ursprünglichen Lizenzvertrag ergibt. Die von uns hier angebotene Software erfüllt sämtliche Voraussetzungen dieser Rechtsprechung. Die Software wurde mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht. Die vertragsgegenständliche Software wurde vollständig bezahlt und zeitlich unbefristet erworben. Der ursprüngliche Lizenzvertrag zwischen dem Rechteinhaber und dem Ersterwerber enthält die Möglichkeit, Updates zu erhalten und/oder herunterzuladen. Es sind keine Nebenabreden getroffen worden, die die bestimmungsgemäße Nutzung dieser Software beeinflusst. Es bestehen weder Rechte Dritter an der Software, noch wurden die betreffenden Lizenzen auf eine andere Person oder Einrichtung übertragen. Die vertragsgegenständliche Software wurde unbrauchbar gemacht und es sind keine Kopien dieser Software mehr vorhanden.

    Preis: 89.00 € | Versand*: 0.00 €
  • Microsoft Visio Professional 2019 ESD
    Microsoft Visio Professional 2019 ESD

    Professionelle Diagramme einfach erstellen Mit den innovativen Shapes und Vorlagen in Visio erstellen Sie im Handumdrehen Flussdiagramme, Netzplandiagramme, Organigramme, Grundrisse, Konstruktionspläne und vieles mehr – in der vertrauten Office-Oberfläche. Diagramme teilen und gemeinsam bearbeiten Mit Visio können mehrere Personen an einem Diagramm arbeiten und ihr Wissen einbringen. Dank Office 365 ist es jetzt auch möglich, mit mehreren Teammitgliedern gleichzeitig am selben Visio-Diagramm zu arbeiten. So sparen Sie Arbeit und Zeit. Diagramme mit Echtzeitdaten verknüpfen und Entscheidungen verbessern Kommunizieren Sie Echtzeitdaten mithilfe anschaulicher Visualisierungen. Verknüpfen Sie Shapes und Diagramme mit gängigen Quelldateien, und lassen Sie das Shape-Format automatisch aktualisieren, wenn sich die zugrunde liegenden Daten ändern – entweder in Visio oder in Anwendungen und Diensten von Office 365. Visio Online – Diagramme im bevorzugten Browser erstellen und teilen Flussdiagramme überarbeiten, IT-Netzwerkpläne abbilden, Organigramme erstellen oder Geschäftsprozesse dokumentieren – mit Visio Online können Sie von praktisch überall mit Visualisierungen arbeiten. Ihr Team benötigt nur einen Webbrowser, um Diagramme anzuzeigen oder zu kommentieren. Rechtliche Informationen: In dem Urteil vom 17. 7. 2013 – I ZR 129/08 – UsedSoft II wurden vom Bundesgerichtshof (BGH) ausdrücklich die Voraussetzungen formuliert, die erfüllt sein müssen, wenn der Erwerber einer erschöpften Kopie unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Nutzungsrecht nach §69b UrhG erlangen soll. Diese Voraussetzungen sind: Die Software muss ursprünglich mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht worden sein (entweder auf einem körperlichen Datenträger oder per Download) : Die Lizenz für die Software muss als Gegenleistung für die Zahlung eines Entgeltes erteilt worden sein, dass es dem Rechteinhaber ermöglichen soll, eine Vergütung zu erzielen, die dem wirtschaftlichem Wert der Kopie der Software entspricht. (Ausreichend ist. dass der Rechteinhaber die Möglichkeit hatte, eine solche angemessene Lizenzgebühr zu erzielen). Der Rechteinhaber hat dem Ersterwerber das Recht eingeräumt, die Software dauerhaft (unbefristet) zu nutzen: Nicht ausreichend ist eine Vermietung oder eine zeitliche Befristung des Nutzungsrechts. Verbesserungen und Aktualisierungen, die das vom Nacherwerber heruntergeladene Computerprogramm gegenüber dem vom Ersterwerber heruntergeladenen Computerprogramm aufweist, müssen von einem zwischen dem Urheber/Rechteinhaber und dem Ersterwerber abgeschlossenen Wartungsvertrag gedeckt sein: Der ursprüngliche Lizenznehmer/Ersterwerber muss seine Kopien unbrauchbar gemacht haben. Nur wenn diese Voraussetzungen, die in Form einer Dokumentation zu erbringen sind, erfüllt sind, darf der Nacherwerber – also hier Sie - die Software nutzen, jedoch nur im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung, die sich aus dem ursprünglichen Lizenzvertrag ergibt. Die von uns hier angebotene Software erfüllt sämtliche Voraussetzungen dieser Rechtsprechung. Die Software wurde mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht. Die vertragsgegenständliche Software wurde vollständig bezahlt und zeitlich unbefristet erworben. Der ursprüngliche Lizenzvertrag zwischen dem Rechteinhaber und dem Ersterwerber enthält die Möglichkeit, Updates zu erhalten und/oder herunterzuladen. Es sind keine Nebenabreden getroffen worden, die die bestimmungsgemäße Nutzung dieser Software beeinflusst. Es bestehen weder Rechte Dritter an der Software, noch wurden die betreffenden Lizenzen auf eine andere Person oder Einrichtung übertragen. Die vertragsgegenständliche Software wurde unbrauchbar gemacht und es sind keine Kopien dieser Software mehr vorhanden.

    Preis: 299.00 € | Versand*: 0.00 €
  • Microsoft Exchange Server 2016 Standard Device CAL
    Microsoft Exchange Server 2016 Standard Device CAL

    Microsoft Exchange Server 2016 Standard Device CAL Volumenlizenz Hinweis: Dieses Produkt ist von Umtausch oder Rückgabe ausgeschlossen, da es individuell nach Bestellung auf Sie registriert wird. Ebenso besteht kein Anspruch auf Widerruf, da das Produkt ausschließlich für die gewerbliche Nutzung vorgesehen ist. Rechtliche Informationen: In dem Urteil vom 17. 7. 2013 ? I ZR 129/08 ? UsedSoft II wurden vom Bundesgerichtshof (BGH) ausdrücklich die Voraussetzungen formuliert, die erfüllt sein müssen, wenn der Erwerber einer erschöpften Kopie unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Nutzungsrecht nach §69b UrhG erlangen soll. Diese Voraussetzungen sind: Die Software muss ursprünglich mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht worden sein (entweder auf einem körperlichen Datenträger oder per Download) : Die Lizenz für die Software muss als Gegenleistung für die Zahlung eines Entgeltes erteilt worden sein, dass es dem Rechteinhaber ermöglichen soll, eine Vergütung zu erzielen, die dem wirtschaftlichem Wert der Kopie der Software entspricht. (Ausreichend ist. dass der Rechteinhaber die Möglichkeit hatte, eine solche angemessene Lizenzgebühr zu erzielen). Der Rechteinhaber hat dem Ersterwerber das Recht eingeräumt, die Software dauerhaft (unbefristet) zu nutzen: Nicht ausreichend ist eine Vermietung oder eine zeitliche Befristung des Nutzungsrechts. Verbesserungen und Aktualisierungen, die das vom Nacherwerber heruntergeladene Computerprogramm gegenüber dem vom Ersterwerber heruntergeladenen Computerprogramm aufweist, müssen von einem zwischen dem Urheber/Rechteinhaber und dem Ersterwerber abgeschlossenen Wartungsvertrag gedeckt sein: Der ursprüngliche Lizenznehmer/Ersterwerber muss seine Kopien unbrauchbar gemacht haben. Nur wenn diese Voraussetzungen, die in Form einer Dokumentation zu erbringen sind, erfüllt sind, darf der Nacherwerber ? also hier Sie - die Software nutzen, jedoch nur im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung, die sich aus dem ursprünglichen Lizenzvertrag ergibt. Die von uns hier angebotene Software erfüllt sämtliche Voraussetzungen dieser Rechtsprechung. Die Software wurde mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht. Die vertragsgegenständliche Software wurde vollständig bezahlt und zeitlich unbefristet erworben. Der ursprüngliche Lizenzvertrag zwischen dem Rechteinhaber und dem Ersterwerber enthält die Möglichkeit, Updates zu erhalten und/oder herunterzuladen. Es sind keine Nebenabreden getroffen worden, die die bestimmungsgemäße Nutzung dieser Software beeinflusst. Es bestehen weder Rechte Dritter an der Software, noch wurden die betreffenden Lizenzen auf eine andere Person oder Einrichtung übertragen. Die vertragsgegenständliche Software wurde unbrauchbar gemacht und es sind keine Kopien dieser Software mehr vorhanden.

    Preis: 64.90 € | Versand*: 0.00 €
  • Microsoft Office Small Business 2007 SB, MLK, V2, PKC Englisch
    Microsoft Office Small Business 2007 SB, MLK, V2, PKC Englisch

    Mit Office Small Business 2007 erhalten Sie eine umfassende Sammlung von Produktivitäts- und Kontaktverwaltungstools, um Routineaufgaben schnell zu erledigen, Kunden- und Kontaktinformationen effizient an einem Ort zu verwalten und intern Marketingunterlagen und -kampagnen in Profiqualität zu erstellen. Mithilfe von Office Small Business 2007 können Sie Zeit sparen und bleiben organisiert, sodass Sie Ihren Kunden einen besseren Service bieten können. Nachstehend sind die zehn besten Methoden aufgeführt, mit denen Office Small Business 2007 Sie unterstützen kann. Microsoft Office 2007 Small Business MLK ( Media Less Kit): Diese Version kann nur dann eingesetzt werden, wenn Sie einen Office Ready PC mit vorinstallierten Office 2007 (60 Tage Version) erworben haben. Nicht funktionsfähig mit der downloadbaren Testversion, OEM und Retail Box (FPP). Bitte beachten Sie, das der optionale Backup-Datenträger (Download und physikalisches Medium) bei Microsoft (hier) ab dem 30. Juni 2012 nicht mehr zur Verfügung steht. MLK-Lizenzierung: Bitte beachten Sie, das der Download (ab dem 30. Juni 2012 nicht mehr verfügbar) oder die Bestellung des physikalischen Datenträgers nur für Kunden bestimmt sind, welche einen sogenannten "Office Ready" PC mit einer vorinstallierten Office 2007 Testversion gekauft haben. Diese Vorinstallation bildet die lizenzrechtliche Grundlage für den MLK. Ein MLK ohne Vorinstallation ist einzeln keine gültige Lizenz! Enthaltene Programme Word 2007 - Setzen Sie Ihre Ideen mit professionell gestalteten Dokumenten um. Excel 2007 - Erstellen Sie Tabellen, Formeln und erhalten Sie dank leistungsstarken Analysenwerkzeugen wertvolle Erkenntnisse. PowerPoint 2007 - Verwandeln Sie Ihre Ideen in wirkungsvolle Präsentationen. Outlook 2007 - Bleiben Sie mit unseren aktuellsten E-Mail- und Kalendertools mit der Welt verbunden. Publisher 2007 - Erstellen Sie Publikationen und Marketingmaterialien in professioneller Qualität. Betriebssystem: 32/64-bit Systemvoraussetzungen: Microsoft Windows XP Service Pack (SP) 2 der höher bzw. Microsoft Windows Server 2003 (oder höher) erforderlich Rechtliche Informationen: In dem Urteil vom 17. 7. 2013 – I ZR 129/08 – UsedSoft II wurden vom Bundesgerichtshof (BGH) ausdrücklich die Voraussetzungen formuliert, die erfüllt sein müssen, wenn der Erwerber einer erschöpften Kopie unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Nutzungsrecht nach §69b UrhG erlangen soll. Diese Voraussetzungen sind: Die Software muss ursprünglich mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht worden sein (entweder auf einem körperlichen Datenträger oder per Download) : Die Lizenz für die Software muss als Gegenleistung für die Zahlung eines Entgeltes erteilt worden sein, dass es dem Rechteinhaber ermöglichen soll, eine Vergütung zu erzielen, die dem wirtschaftlichem Wert der Kopie der Software entspricht. (Ausreichend ist. dass der Rechteinhaber die Möglichkeit hatte, eine solche angemessene Lizenzgebühr zu erzielen). Der Rechteinhaber hat dem Ersterwerber das Recht eingeräumt, die Software dauerhaft (unbefristet) zu nutzen: Nicht ausreichend ist eine Vermietung oder eine zeitliche Befristung des Nutzungsrechts. Verbesserungen und Aktualisierungen, die das vom Nacherwerber heruntergeladene Computerprogramm gegenüber dem vom Ersterwerber heruntergeladenen Computerprogramm aufweist, müssen von einem zwischen dem Urheber/Rechteinhaber und dem Ersterwerber abgeschlossenen Wartungsvertrag gedeckt sein: Der ursprüngliche Lizenznehmer/Ersterwerber muss seine Kopien unbrauchbar gemacht haben. Nur wenn diese Voraussetzungen, die in Form einer Dokumentation zu erbringen sind, erfüllt sind, darf der Nacherwerber – also hier Sie - die Software nutzen, jedoch nur im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung, die sich aus dem ursprünglichen Lizenzvertrag ergibt. Die von uns hier angebotene Software erfüllt sämtliche Voraussetzungen dieser Rechtsprechung. Die Software wurde mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht. Die vertragsgegenständliche Software wurde vollständig bezahlt und zeitlich unbefristet erworben. Der ursprüngliche Lizenzvertrag zwischen dem Rechteinhaber und dem Ersterwerber enthält die Möglichkeit, Updates zu erhalten und/oder herunterzuladen. Es sind keine Nebenabreden getroffen worden, die die bestimmungsgemäße Nutzung dieser Software beeinflusst. Es bestehen weder Rechte Dritter an der Software, noch wurden die betreffenden Lizenzen auf eine andere Person oder Einrichtung übertragen. Die vertragsgegenständliche Software wurde unbrauchbar gemacht und es sind keine Kopien dieser Software mehr vorhanden.

    Preis: 139.00 € | Versand*: 0.00 €
  • Toycleaner „clean'n'safe“, alkoholfrei
    Toycleaner „clean'n'safe“, alkoholfrei

    Desinfiziert sicher alle Lovetoys! Universeller Toycleaner für Erotikspielzeug aller Art. Anwendbar auf Materialien aus Gummi und Latex, Silikon, PVC sowie Plastik. Alkoholfrei, eiweißlösend. Parfümfrei. Dermatologisch getestet. 100 ml. Anwendung: Einfach auf die Oberfläche sprühen, die gereinigt werden soll. clean'n'safe wirkt innerhalb von 60 Sekunden. Dann noch einmal abwischen. Fertig! ACHTUNG: BIOZIDPRODUKTE vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Aerosol nicht einatmen. Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser ausspülen und einen Arzt konsultieren. Clean 'n' Safe hat eine deutsche Biozidzulassung unter der BAuA-Registriernummer: N-52076. Bei Veräußerung im nicht-deutschen Markt sind Vertriebsregularien mit den jeweiligen Behörden eigenverantwortlich abzuklären.

    Preis: 12.95 € | Versand*: 4.95 €
  • Microsoft Office 2010 Professional, PKC
    Microsoft Office 2010 Professional, PKC

    Enthaltene Programme Word 2010 - Setzen Sie Ihre Ideen mit professionell gestalteten Dokumenten um. Excel 2010 - Erstellen Sie Tabellen, Formeln und erhalten Sie dank leistungsstarken Analysenwerkzeugen wertvolle Erkenntnisse. PowerPoint 2010 - Verwandeln Sie Ihre Ideen in wirkungsvolle Präsentationen. OneNote 2010 - Sammeln Sie Ihre Informationen an einem einfach auffindbaren Ort. Outlook 2010 - Bleiben Sie mit unseren aktuellsten E-Mail- und Kalendertools mit der Welt verbunden. Publisher 2010 - Erstellen Sie Publikationen und Marketingmaterialien in professioneller Qualität. Access 2010 - Verfolgen Sie wichtige Informationen und erstellen Sie Berichte mit einfach verwendbaren Datenbanktools. Microsoft Office 2010 bietet Ihnen viele neue Möglichkeiten, im Büro, zuhause oder in der Schule Ihr Bestes zu geben. Beeindrucken und inspirieren Sie Ihr Publikum mit einer visuellen Präsentation Ihrer Ideen. Sie können von überall auf der Welt mit anderen zusammenarbeiten und haben stets Zugriff auf Ihre Dateien. Mit Office 2010 behalten Sie den Überblick, erzielen beachtliche Ergebnisse und halten dabei Ihren Terminplan ein. System-Architektur: 32/64-bit Systemvoraussetzungen: Microsoft Windows XP SP3, Windows Vista SP1, Windows 7, Windows 8 Rechtliche Informationen: In dem Urteil vom 17. 7. 2013 ? I ZR 129/08 ? UsedSoft II wurden vom Bundesgerichtshof (BGH) ausdrücklich die Voraussetzungen formuliert, die erfüllt sein müssen, wenn der Erwerber einer erschöpften Kopie unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Nutzungsrecht nach §69b UrhG erlangen soll. Diese Voraussetzungen sind: Die Software muss ursprünglich mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht worden sein (entweder auf einem körperlichen Datenträger oder per Download) : Die Lizenz für die Software muss als Gegenleistung für die Zahlung eines Entgeltes erteilt worden sein, dass es dem Rechteinhaber ermöglichen soll, eine Vergütung zu erzielen, die dem wirtschaftlichem Wert der Kopie der Software entspricht. (Ausreichend ist. dass der Rechteinhaber die Möglichkeit hatte, eine solche angemessene Lizenzgebühr zu erzielen). Der Rechteinhaber hat dem Ersterwerber das Recht eingeräumt, die Software dauerhaft (unbefristet) zu nutzen: Nicht ausreichend ist eine Vermietung oder eine zeitliche Befristung des Nutzungsrechts. Verbesserungen und Aktualisierungen, die das vom Nacherwerber heruntergeladene Computerprogramm gegenüber dem vom Ersterwerber heruntergeladenen Computerprogramm aufweist, müssen von einem zwischen dem Urheber/Rechteinhaber und dem Ersterwerber abgeschlossenen Wartungsvertrag gedeckt sein: Der ursprüngliche Lizenznehmer/Ersterwerber muss seine Kopien unbrauchbar gemacht haben. Nur wenn diese Voraussetzungen, die in Form einer Dokumentation zu erbringen sind, erfüllt sind, darf der Nacherwerber ? also hier Sie - die Software nutzen, jedoch nur im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung, die sich aus dem ursprünglichen Lizenzvertrag ergibt. Die von uns hier angebotene Software erfüllt sämtliche Voraussetzungen dieser Rechtsprechung. Die Software wurde mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht. Die vertragsgegenständliche Software wurde vollständig bezahlt und zeitlich unbefristet erworben. Der ursprüngliche Lizenzvertrag zwischen dem Rechteinhaber und dem Ersterwerber enthält die Möglichkeit, Updates zu erhalten und/oder herunterzuladen. Es sind keine Nebenabreden getroffen worden, die die bestimmungsgemäße Nutzung dieser Software beeinflusst. Es bestehen weder Rechte Dritter an der Software, noch wurden die betreffenden Lizenzen auf eine andere Person oder Einrichtung übertragen. Die vertragsgegenständliche Software wurde unbrauchbar gemacht und es sind keine Kopien dieser Software mehr vorhanden.

    Preis: 149.00 € | Versand*: 0.00 €
  • Microsoft Office 2010 Home and Student, PKC
    Microsoft Office 2010 Home and Student, PKC

    Enthaltene Programme Word 2010 - Setzen Sie Ihre Ideen mit professionell gestalteten Dokumenten um. Excel 2010 - Erstellen Sie Tabellen, Formeln und erhalten Sie dank leistungsstarken Analysenwerkzeugen wertvolle Erkenntnisse. PowerPoint 2010 - Verwandeln Sie Ihre Ideen in wirkungsvolle Präsentationen. OneNote 2010 - Sammeln Sie Ihre Informationen an einem einfach auffindbaren Ort. Microsoft Office 2010 bietet Ihnen viele neue Möglichkeiten, im Büro, zuhause oder in der Schule Ihr Bestes zu geben. Beeindrucken und inspirieren Sie Ihr Publikum mit einer visuellen Präsentation Ihrer Ideen. Sie können von überall auf der Welt mit anderen zusammenarbeiten und haben stets Zugriff auf Ihre Dateien. Mit Office 2010 behalten Sie den Überblick, erzielen beachtliche Ergebnisse und halten dabei Ihren Terminplan ein. System-Architektur: 32/64-bit Systemvoraussetzungen: Microsoft Windows XP SP3, Windows Vista SP1, Windows 7, Windows 8 Rechtliche Informationen: In dem Urteil vom 17. 7. 2013 ? I ZR 129/08 ? UsedSoft II wurden vom Bundesgerichtshof (BGH) ausdrücklich die Voraussetzungen formuliert, die erfüllt sein müssen, wenn der Erwerber einer erschöpften Kopie unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Nutzungsrecht nach §69b UrhG erlangen soll. Diese Voraussetzungen sind: Die Software muss ursprünglich mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht worden sein (entweder auf einem körperlichen Datenträger oder per Download) : Die Lizenz für die Software muss als Gegenleistung für die Zahlung eines Entgeltes erteilt worden sein, dass es dem Rechteinhaber ermöglichen soll, eine Vergütung zu erzielen, die dem wirtschaftlichem Wert der Kopie der Software entspricht. (Ausreichend ist. dass der Rechteinhaber die Möglichkeit hatte, eine solche angemessene Lizenzgebühr zu erzielen). Der Rechteinhaber hat dem Ersterwerber das Recht eingeräumt, die Software dauerhaft (unbefristet) zu nutzen: Nicht ausreichend ist eine Vermietung oder eine zeitliche Befristung des Nutzungsrechts. Verbesserungen und Aktualisierungen, die das vom Nacherwerber heruntergeladene Computerprogramm gegenüber dem vom Ersterwerber heruntergeladenen Computerprogramm aufweist, müssen von einem zwischen dem Urheber/Rechteinhaber und dem Ersterwerber abgeschlossenen Wartungsvertrag gedeckt sein: Der ursprüngliche Lizenznehmer/Ersterwerber muss seine Kopien unbrauchbar gemacht haben. Nur wenn diese Voraussetzungen, die in Form einer Dokumentation zu erbringen sind, erfüllt sind, darf der Nacherwerber ? also hier Sie - die Software nutzen, jedoch nur im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung, die sich aus dem ursprünglichen Lizenzvertrag ergibt. Die von uns hier angebotene Software erfüllt sämtliche Voraussetzungen dieser Rechtsprechung. Die Software wurde mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht. Die vertragsgegenständliche Software wurde vollständig bezahlt und zeitlich unbefristet erworben. Der ursprüngliche Lizenzvertrag zwischen dem Rechteinhaber und dem Ersterwerber enthält die Möglichkeit, Updates zu erhalten und/oder herunterzuladen. Es sind keine Nebenabreden getroffen worden, die die bestimmungsgemäße Nutzung dieser Software beeinflusst. Es bestehen weder Rechte Dritter an der Software, noch wurden die betreffenden Lizenzen auf eine andere Person oder Einrichtung übertragen. Die vertragsgegenständliche Software wurde unbrauchbar gemacht und es sind keine Kopien dieser Software mehr vorhanden.

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  • Microsoft Office 2010 Home and Business, inkl. DVD mit Zweitnutzungsrecht
    Microsoft Office 2010 Home and Business, inkl. DVD mit Zweitnutzungsrecht

    Enthaltene Programme Word 2010 - Setzen Sie Ihre Ideen mit professionell gestalteten Dokumenten um. Excel 2010 - Erstellen Sie Tabellen, Formeln und erhalten Sie dank leistungsstarken Analysenwerkzeugen wertvolle Erkenntnisse. PowerPoint 2010 - Verwandeln Sie Ihre Ideen in wirkungsvolle Präsentationen. OneNote 2010 - Sammeln Sie Ihre Informationen an einem einfach auffindbaren Ort. Outlook 2010 - Bleiben Sie mit unseren aktuellsten E-Mail- und Kalendertools mit der Welt verbunden. Microsoft Office 2010 bietet Ihnen viele neue Möglichkeiten, im Büro, zuhause oder in der Schule Ihr Bestes zu geben. Beeindrucken und inspirieren Sie Ihr Publikum mit einer visuellen Präsentation Ihrer Ideen. Sie können von überall auf der Welt mit anderen zusammenarbeiten und haben stets Zugriff auf Ihre Dateien. Mit Office 2010 behalten Sie den Überblick, erzielen beachtliche Ergebnisse und halten dabei Ihren Terminplan ein. System-Architektur: 32/64-bit Systemvoraussetzungen: Microsoft Windows XP SP3 oder höher Rechtliche Informationen: In dem Urteil vom 17. 7. 2013 ? I ZR 129/08 ? UsedSoft II wurden vom Bundesgerichtshof (BGH) ausdrücklich die Voraussetzungen formuliert, die erfüllt sein müssen, wenn der Erwerber einer erschöpften Kopie unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Nutzungsrecht nach §69b UrhG erlangen soll. Diese Voraussetzungen sind: Die Software muss ursprünglich mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht worden sein (entweder auf einem körperlichen Datenträger oder per Download) : Die Lizenz für die Software muss als Gegenleistung für die Zahlung eines Entgeltes erteilt worden sein, dass es dem Rechteinhaber ermöglichen soll, eine Vergütung zu erzielen, die dem wirtschaftlichem Wert der Kopie der Software entspricht. (Ausreichend ist. dass der Rechteinhaber die Möglichkeit hatte, eine solche angemessene Lizenzgebühr zu erzielen). Der Rechteinhaber hat dem Ersterwerber das Recht eingeräumt, die Software dauerhaft (unbefristet) zu nutzen: Nicht ausreichend ist eine Vermietung oder eine zeitliche Befristung des Nutzungsrechts. Verbesserungen und Aktualisierungen, die das vom Nacherwerber heruntergeladene Computerprogramm gegenüber dem vom Ersterwerber heruntergeladenen Computerprogramm aufweist, müssen von einem zwischen dem Urheber/Rechteinhaber und dem Ersterwerber abgeschlossenen Wartungsvertrag gedeckt sein: Der ursprüngliche Lizenznehmer/Ersterwerber muss seine Kopien unbrauchbar gemacht haben. Nur wenn diese Voraussetzungen, die in Form einer Dokumentation zu erbringen sind, erfüllt sind, darf der Nacherwerber ? also hier Sie - die Software nutzen, jedoch nur im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung, die sich aus dem ursprünglichen Lizenzvertrag ergibt. Die von uns hier angebotene Software erfüllt sämtliche Voraussetzungen dieser Rechtsprechung. Die Software wurde mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht. Die vertragsgegenständliche Software wurde vollständig bezahlt und zeitlich unbefristet erworben. Der ursprüngliche Lizenzvertrag zwischen dem Rechteinhaber und dem Ersterwerber enthält die Möglichkeit, Updates zu erhalten und/oder herunterzuladen. Es sind keine Nebenabreden getroffen worden, die die bestimmungsgemäße Nutzung dieser Software beeinflusst. Es bestehen weder Rechte Dritter an der Software, noch wurden die betreffenden Lizenzen auf eine andere Person oder Einrichtung übertragen. Die vertragsgegenständliche Software wurde unbrauchbar gemacht und es sind keine Kopien dieser Software mehr vorhanden.

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Ähnliche Suchbegriffe für Veräußerung:


  • Was sind die rechtlichen und steuerlichen Aspekte, die bei der Veräußerung von Immobilien, Aktien oder anderen Vermögenswerten zu beachten sind?

    Bei der Veräußerung von Immobilien müssen die Eigentumsverhältnisse geklärt und mögliche Belastungen wie Grundschulden oder Hypotheken berücksichtigt werden. Zudem fallen beim Verkauf von Immobilien in der Regel Grunderwerbsteuer und gegebenenfalls auch Einkommensteuer an. Beim Verkauf von Aktien ist zu beachten, dass Gewinne aus dem Verkauf steuerpflichtig sind. Zudem können auch steuerliche Aspekte wie die Abgeltungssteuer oder die Spekulationsfrist eine Rolle spielen. Bei anderen Vermögenswerten wie beispielsweise Kunstwerken oder Schmuck ist zu prüfen, ob eventuell eine Steuer auf den Veräußerungsgewinn anfällt. Zudem können auch erbrechtliche Aspekte relevant sein, ins

  • Welche rechtlichen und steuerlichen Aspekte sind bei der Veräußerung von Immobilien zu beachten?

    Bei der Veräußerung von Immobilien müssen verschiedene rechtliche und steuerliche Aspekte beachtet werden. Dazu gehören unter anderem die Einhaltung von Vertrags- und Formvorschriften, die Prüfung von Altlasten und die Einhaltung von baurechtlichen Vorschriften. Zudem müssen die steuerlichen Auswirkungen der Veräußerung, wie z.B. die Besteuerung von Gewinnen oder die Grunderwerbsteuer, berücksichtigt werden. Es ist ratsam, sich frühzeitig von einem Fachanwalt oder Steuerberater beraten zu lassen, um mögliche rechtliche und steuerliche Risiken zu minimieren.

  • Welche steuerlichen Auswirkungen hat die Veräußerung von Immobilien auf die Einkommenssteuer und die Grundsteuer?

    Die Veräußerung von Immobilien kann zu steuerpflichtigen Gewinnen führen, die in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden müssen. Diese Gewinne werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Zudem kann die Veräußerung von Immobilien auch Auswirkungen auf die Grundsteuer haben, da sich der Grundstückswert ändern kann und somit die Höhe der Grundsteuer angepasst werden muss. Es ist wichtig, sich vor der Veräußerung von Immobilien über die steuerlichen Auswirkungen zu informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

  • Welche steuerlichen Auswirkungen hat die Veräußerung von Immobilien auf das Einkommen einer Person?

    Die Veräußerung von Immobilien kann zu steuerpflichtigen Kapitalgewinnen führen, die das Einkommen einer Person erhöhen. Die Höhe der Steuer hängt von der Haltefrist der Immobilie und dem individuellen Steuersatz ab. Unter bestimmten Umständen können jedoch auch Steuerbefreiungen oder -ermäßigungen gelten. Es ist ratsam, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen, um die genauen steuerlichen Auswirkungen der Immobilienveräußerung zu verstehen.

  • Welche rechtlichen und steuerlichen Aspekte müssen bei der Veräußerung von Immobilien, Unternehmensanteilen und anderen Vermögenswerten berücksichtigt werden?

    Bei der Veräußerung von Immobilien müssen rechtliche Aspekte wie die Einhaltung von Vertragsbedingungen, die Klärung von Eigentumsrechten und die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften beachtet werden. Steuerlich müssen Aspekte wie die Besteuerung von Gewinnen, die Berücksichtigung von Abschreibungen und die Möglichkeit von Steuervergünstigungen berücksichtigt werden. Bei der Veräußerung von Unternehmensanteilen müssen rechtliche Aspekte wie die Einhaltung von Vertragsbedingungen, die Zustimmung der Gesellschafter und die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften beachtet werden. Steuerlich müssen Aspekte wie die Besteuerung von Gewinnen, die Behandlung von Veräußerungsgewinnen und die Möglichkeit von steuerlichen Verlust

  • Welche rechtlichen Aspekte müssen bei der Veräußerung von Immobilien, Unternehmensanteilen und anderen Vermögenswerten beachtet werden?

    Bei der Veräußerung von Immobilien müssen rechtliche Aspekte wie die Einhaltung von Vertragsbedingungen, die Klärung von Eigentumsrechten und die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften beachtet werden. Bei der Veräußerung von Unternehmensanteilen müssen rechtliche Aspekte wie die Einhaltung von Gesellschaftsverträgen, die Zustimmung der Gesellschafter und die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften beachtet werden. Bei der Veräußerung anderer Vermögenswerte müssen rechtliche Aspekte wie die Einhaltung von Vertragsbedingungen, die Klärung von Eigentumsrechten und die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften beachtet werden. In allen Fällen ist es wichtig, sich rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um

  • Was sind die rechtlichen und steuerlichen Aspekte der Veräußerung von Immobilien, Unternehmensanteilen und anderen Vermögenswerten?

    Die Veräußerung von Immobilien, Unternehmensanteilen und anderen Vermögenswerten unterliegt verschiedenen rechtlichen und steuerlichen Aspekten. Beispielsweise müssen beim Verkauf von Immobilien Grunderwerbsteuer und Einkommensteuer beachtet werden. Beim Verkauf von Unternehmensanteilen können steuerliche Aspekte wie die Abgeltungssteuer und die Gewerbesteuer relevant sein. Es ist wichtig, sich vor einer Veräußerung von Vermögenswerten rechtlich und steuerlich beraten zu lassen, um mögliche steuerliche Auswirkungen zu minimieren und rechtliche Risiken zu vermeiden.

  • Was sind die wichtigsten Faktoren, die bei der Durchführung einer Grundstücksanalyse berücksichtigt werden müssen, und wie können diese Faktoren die Entscheidungsfindung bei der Entwicklung, dem Kauf oder der Veräußerung von Grundstücken beeinflussen?

    Bei der Durchführung einer Grundstücksanalyse müssen wichtige Faktoren wie die Lage, die Bodenbeschaffenheit, die Infrastruktur, die rechtlichen Bestimmungen und die potenzielle Nutzung des Grundstücks berücksichtigt werden. Diese Faktoren können die Entscheidungsfindung bei der Entwicklung, dem Kauf oder der Veräußerung von Grundstücken maßgeblich beeinflussen, da sie Auswirkungen auf den potenziellen Wert, die Rentabilität und die Risiken des Grundstücks haben. Eine sorgfältige Analyse dieser Faktoren kann dazu beitragen, fundierte Entscheidungen zu treffen und potenzielle Probleme oder Chancen frühzeitig zu erkennen. Darüber hinaus können sie auch die langfristige Entwicklung und Nutzung des Grundstücks beeinflussen und somit die Rent

  • Welche rechtlichen Schritte müssen bei der Veräußerung von Immobilien beachtet werden, und wie unterscheiden sie sich je nach Land?

    In Deutschland müssen bei der Veräußerung von Immobilien rechtliche Schritte wie die Erstellung eines notariellen Kaufvertrags und die Eintragung ins Grundbuch beachtet werden. Zudem ist die Zahlung von Grunderwerbsteuer und gegebenenfalls Maklerprovision erforderlich. In den USA hingegen müssen Verkäufer eine Property Disclosure Form ausfüllen und den Käufer über eventuelle Mängel informieren. In Frankreich ist ein Vorvertrag (Compromis de Vente) erforderlich, bevor der endgültige Kaufvertrag (Acte de Vente) notariell abgeschlossen werden kann. In jedem Land gibt es also spezifische rechtliche Schritte, die bei der Veräußerung von Immobilien zu beachten sind.

  • Was sind die rechtlichen und steuerlichen Aspekte, die bei der Veräußerung von Immobilien, Unternehmensanteilen oder anderen Vermögenswerten zu beachten sind?

    Bei der Veräußerung von Immobilien müssen die steuerlichen Aspekte wie die Besteuerung von Gewinnen aus dem Verkauf und die Möglichkeit der Steuerbefreiung für selbstgenutztes Wohneigentum berücksichtigt werden. Zudem sind rechtliche Aspekte wie die Einhaltung von Vertragsbedingungen, die Prüfung von Grundbuch- und Baurechtsfragen sowie die Einhaltung von Bauvorschriften wichtig. Bei der Veräußerung von Unternehmensanteilen sind steuerliche Aspekte wie die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen und die Möglichkeit der steuerlichen Begünstigung bei bestimmten Beteiligungsstrukturen zu beachten. Zudem sind rechtliche Aspekte wie die Einhaltung von gesellschaftsrechtlichen Vorschriften, die Prüfung von Vertragsbed

  • In welchen Bereichen kann die Veräußerung von Vermögenswerten stattfinden und welche rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Aspekte sollten dabei berücksichtigt werden?

    Die Veräußerung von Vermögenswerten kann in verschiedenen Bereichen stattfinden, wie z.B. bei Immobilien, Wertpapieren, Unternehmensanteilen oder anderen Sachwerten. Bei der Veräußerung müssen rechtliche Aspekte wie Vertragsrecht, Eigentumsübertragung und Haftungsfragen beachtet werden. Steuerliche Aspekte wie die Besteuerung von Gewinnen und die Möglichkeit von Steuervorteilen sollten ebenfalls berücksichtigt werden. Finanzielle Aspekte wie die Bewertung des Vermögenswerts, die Liquidität des Käufers und die Verhandlung des Verkaufspreises spielen ebenfalls eine wichtige Rolle.

  • Was sind die rechtlichen und steuerlichen Aspekte, die bei der Veräußerung von Immobilien, Unternehmensanteilen und anderen Vermögenswerten zu beachten sind?

    Bei der Veräußerung von Immobilien müssen rechtliche Aspekte wie die Einhaltung von Vertragsbedingungen, die Klärung von Eigentumsrechten und die Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften beachtet werden. Steuerlich müssen die Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn und die Grunderwerbsteuer berücksichtigt werden. Bei der Veräußerung von Unternehmensanteilen sind rechtliche Aspekte wie die Einhaltung von Vertragsbedingungen, die Klärung von Gesellschafterrechten und die Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften zu beachten. Steuerlich müssen die Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn und eventuell die Kapitalertragsteuer berücksichtigt werden. Bei der Veräußer